Wie kann ich im Falle sexualisierter Diskriminierung eine interne Beschwerde einreichen?

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Die Hochschule Emden/Leer hat sich verpflichtet, gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt vorzugehen und unterstützt dich bei einer Beschwerde. Im Vorfeld einer Beschwerdeführung empfiehlt sich der Kontakt zu den Vertrauenspersonen unserer Hochschule.
Den Prozess der Beratung an der Hochschule Emden/Leer ist unter folgendem Link einsehbar: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt - Beratung nutzen und/oder Beschwerde einreichen. Er ist zudem im HELPP Prozess-Portal der Hochschule (intern) hinterlegt.
Entscheidest du dich dazu, eine offizielle Beschwerde einzureichen, nimmt die Beschwerdestelle als neutrale Einrichtung die Beschwerde entgegen, ermittelt den Sachverhalt aus verschiedenen Perspektiven und prüft ob ein Verstoß vorliegt. Für die Hochschulleitung werden daraufhin Empfehlungen für arbeits-, dienst- und hochschulrechtliche Konsequenzen und/oder Empfehlungen für begleitende, präventive (z.B. arbeitsorganisatorische) Maßnahmen erarbeitet.
Auf dieser Grundlage entscheidet die Hochschulleitung, veranlasst entsprechende Konsequenzen und teilt das Ergebnis der Prüfung mit.
Bei dem konkreten Ablauf des Beschwerdeverfahrens orientiert sich die Beschwerdestelle der Hochschule Emden/Leer an den Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und nutzt zur Dokumentation einer Beschwerde nach §13 AGG die in dem Factsheet aufgeführte Beispielvorlage. Hierbei werden einzelne Punkte auf den konkreten Beschwerdefall, z.B. bei einer Beschwerde durch bzw. gegen Studierende, entsprechend angepasst.
Mehr dazu auf den Seiten der Gleichstellungsstelle der Hochschule Emden/Leer unter diesem Link.
Dieser Artikel wurde von Hochschule Emden/Leer erstellt und zuletzt am aktualisiert.