Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es außerhalb der Hochschule, um gegen sexualisierte Diskriminierung vorzugehen?

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Neben dem Beschwerdeverfahren an der Hochschule stehen Betroffenen je nach individuellem Fall noch weitere rechtliche Möglichkeiten offen. So können Betroffene prüfen, ob sie weitere arbeitsrechtliche, strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Schritte einleiten möchten.
Der strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Klageweg kann unabhängig von einem Beschwerdeverfahren an der Hochschule beschritten werden. Die Vertrauenspersonen der Hochschule können Betroffene unterstützen, darüber hinaus aber keine Rechtsberatung oder rechtliche Einschätzung des Falls anbieten. Je nach Fall sollten Betroffene prüfen, ob sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für den Klageweg beauftragen möchten. Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr.
  • Arbeitsrecht: 
  • Strafrecht: 
  • Zivilrecht: 
    • Betroffene können Ihre Ansprüche gegenüber der übergriffigen Person auch über das Zivilrecht verfolgen. Diese Ansprüche können unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden. Insbesondere bei Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen, die nicht auf dem arbeitsrechtlichen Weg gegenüber der Hochschule erwirkt werden können, stellt die zivilrechtliche Forderung für Betroffene eine wichtige Möglichkeit dar.
Mehr dazu auf den Seiten der Gleichstellungsstelle der Hochschule Emden/Leer unter diesem Link.
Dieser Artikel wurde von Hochschule Emden/Leer erstellt und zuletzt am aktualisiert.