Wie kann ich auf Stalking im Studienumfeld reagieren?
BeitragStalking kann viele verschiedene Formen annehmen. Davon abhängig können manche Maßnahmen mehr oder weniger sinnvoll sein.
Nachfolgend findest du einige Tipps dafür, wie du bestmöglich mit der Situation umgehst:
Besonders wichtig: Klare Abgrenzung
Mache klar, dass du keinen Kontakt mehr zu der Person haben möchtest, bzw. keine Anrufe/Briefe/unaufgeforderte Geschenke. Danach solltest du allerdings auch wirklich nicht mehr auf Anrufe, Nachrichten oder sonstige Kontaktversuche reagieren. Das fällt unter Umständen zunächst schwer, ist aber entscheidend, da jede Reaktion oder Kontaktaufnahme von dem Stalker als Interesse deinerseits ausgelegt werden kann.
Alle Vorfälle notieren
Schreibe alles, was dir wichtig oder auffällig erscheint, für die juristische Beweisführung nieder. Dies ist deshalb wichtig, da für einen Strafbestand eine gewisse Häufigkeit und Dauer der Vorfälle vorliegen muss. Notiere beispielsweise wann und wo etwas passiert ist und wer dabei war (Zeugen). Sammle auch Beweise wie Briefe oder Handy-Nachrichten.
Eigenes Verhalten
- Löse jegliche Vernetzung zu dem Stalker in den sozialen Medien auf. Stelle deine Profile möglichst auf privat, sodass öffentliche Statusmeldungen o.ä. nicht an den Stalker gelangen können.
- Nutze technische Mittel. Wechsle beispielsweise deine Telefonnummer und/oder E-Mail. Blockiere die Nummer des Stalkers und beantrage eine Fangschaltung. Bei beruflichen Kontaktwegen kann und sollte der Arbeitgeber helfen.
- Achte auf den Hausmüll: Persönliche Daten wie bspw. Schriftverkehr, Dokumente und Unterlagen solltest du schreddern oder unleserlich machen, bevor sie in den Müll gelangen.
- Nimm Pakete und Lieferungen nur dann an, wenn du sie selbst bestellt hast.
Hilfe suchen
- Informiere dein soziales Umfeld. Hierzu gehören Familie, Freund:innen, Kolleg:innen und Nachbar:innen. Diese können dich unterstützen und als Zeugen fungieren.
- Wende dich an eine der Vertrauenspersonen (Live-Chat möglich).
- Nutze öffentliche Hilfsangebote wie Beratungstelefone.
- Suche ggf. Beratung durch einen Rechtsanwalt. Du kannst beispielsweise gerichtlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Kontakt- oder Näherungsverbot beantragen (Gewaltschutzgesetz).
- Erstatte Anzeige bei der Polizei.
- Bei akuter Bedrohung: Wähle den Notruf 110.
Hinweis: Bei allen rechtlichen Fragen zu Stalking solltest du stets einen Anwalt zu Rate ziehen.
Dieser Artikel wurde von Hochschule Emden/Leer erstellt und zuletzt am aktualisiert.